+493320525433
Tel. 0 33 205 254 33
Wir beraten Sie gern!

Häufig gestellte Fragen

Ein umfangreiches Thema erfordert immer viele Fragen. Wir sind gern für Sie da.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Ist die Beratung unabhängig?
    Ja, ich berate Sie unabhängig und neutral. Ziel meiner Beratung ist immer die Optimierung Ihrer Rente!

  • Ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für mich sinnvoll?
    Ob sich ein Wechsel positiv auf Ihre Finanzen auswirkt und auch sinnvoll ist hängt immer vom Einzelfall ab. Als neutrale Beraterin analysiere ich Ihre persönliche Situation und ermittle individuell für Sie, ob Ihnen ein Wechsel finanziell zugutekommt und auch für die Zukunft sinnvoll ist.

  • Wer darf sich als Rentenberater bezeichnen?
    Die Berufsbezeichnung Rentenberater ist geschützt und nicht frei wählbar. Ich bin gerichtlich zugelassene Rentenberaterin und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

  • Geht es bei der Beratung um den Verkauf von privaten Rentenversicherungen?
    Natürlich nicht. Ich berate Sie ausschließlich zur gesetzlichen Rente und dazu, wie Sie diese optimieren können. Der Rentenberater ist kein Versicherungsvertreter oder Finanzmakler. Es werden keine Versicherungs- oder Finanzprodukte verkauft.

  • Was kostet die Rentenberatung?
    Grundlage für die Berechnung der Beratungskosten ist die Gebührenverordnung der Rechtsanwälte (RVG) Die Höhe der zu erwartende Gebührenhöhe wird im Rahmen des Erstberatungsgespräches besprochen und durch eine Vergütungsvereinbarung geregelt. Eine Erstberatung von bis zu 60 Minuten kostet 190 EUR zzgl. MwSt. Eine Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen ist ggf. ebenfalls möglich. Teilweise werden Beratungsrechnungen aus Kulanz von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.

  • Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
    Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der privaten Rentenversicherung sowie aus der betrieblichen Altersvorsorge stehen, als Werbungskosten an. BdF IV B 5-S 2255-356/97
    Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 947 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 10.03.2022 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.

     

  • Wer hilft mir bei den Anträgen?
    Ich unterstütze Sie beim bürokratischen Antragsverfahren.
"